Schonzeiten

Fischart
 

 Schonzeit
 

Äsche

01.12. - 15.05.

Bachforelle

15.09. - 31.03.

Bachsaibling

15.09. - 31.03.

Hecht

15.02. - 30.04.

Lachs

01.10. - 31.03.

Meerforelle

01.10. - 31.03.

Regenbogenforelle

15.09. - 31.03.

Zander

15.02. - 31.05.

Es ist verboten, Fischen nachstehender Arten während folgender Zeiten nachzustellen oder sie absichtlich zu fangen oder zu töten. 
Darunter fällt auch das Verwendungsverbot bestimmter Fanggeräte.
 

Fanggerät
 

Verwendungsverbot
 

Spinnangel in Salmonidengewässern

 

15.09. - 31.03.

 

Spinn- und Raubfischangel in allg. Angelgewässern

 

15.02. - 30.04.

 

Flugangel in Salmonidengewässern

 

01.12. - 31.03.

Köderfischsenke

 

15.02. - 30.04.

 

Für nicht in der Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt erfasste Fischarten können die Fischereiausübungsberechtigten 
zum Zwecke der Hege (Bestandsregulierungen) die Mindestmasse für einzelne Gewässer herabsetzen bzw. aussetzen.

Werden Fische während der Schonzeiten gefangen, so sind sie wie untermaßige Fische schonend zurückzusetzen.